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RENTE |
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Rentenreform!
Jetzt Klarheit schaffen und nichts verschenken.
1.Wegfall der Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsrente
Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige „Erwerbsminderungsrente" ersetzt:
• Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung.
• Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Rente.
• Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente.
Die Arbeitsmarktlage wird bei der neuen Rente berücksichtigt. Berufstätige, die bei Inkrafttreten des Gesetzes 40 Jahre und älter waren, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
Die Lösung: eine Berufsunfähigkeitsversicherung
2. Einführung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge
Die Gesetzliche Rentenversicherung steht vor einem Problem: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner einen immer längeren Rentenbezug finanzieren.
Deshalb ist es Ziel der Reform, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 unter 20% und bis 2030 unter 22% zu halten. Ferner muß das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 über 67% gehalten werden (Niveausicherungsklausel). Durch eine staatlich geförderte private Altersversorgung soll die Senkung der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen werden.
3. Staatliche Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Förderungsfähiger Gesamtbetrag
Der staatlich geförderte maximale Kapitalvorsorgebeitrag (Sonderausgabenabzug) beginnt im Jahr 2002 bei 525 Euro und steigt im Jahr 2004 auf 1.050 Euro, im Jahr 2006 auf 1.575 Euro und im Jahr 2008 auf 2.100 Euro.
Grundzulage
Die Höhe der Grundzulage beträgt pro Person maximal 38 Euro im Jahr 2002 und steigt stufenweise auf bis zu 154 Euro im Jahr 2008. Ehepartnern, die gemeinsam steuerlich veranlagt werden, steht die Zulage zweimal zu, sofern beide einen Vertrag haben.
Kinderzulage Die Kinderzulage beträgt pro Kind maximal 46 Euro im Jahr 2002 und steigt im Jahr 2008 auf bis zu 185 Euro.
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Beitragszahlung
Die Förderungen sind von der Zahlung eines „Mindest-Eigenbeitrags" abhängig.
Förderungsberechtigte
• Alle gesetzlichen Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes • Beamte • Versicherungspflichtige Selbständige • Versicherte während der Erziehungszeit • Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben • Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfe-Empfänger • Pflegepersonen • Behinderte in Werkstätten Generell erhalten jedoch auch nicht-förderungsberechtigte Personen die Zulagen-Förderung, wenn für deren Ehepartner ein förderfähiger Vertrag abgeschlossen wird.
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